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Bundesnetzagentur verlängert die Allgemeinzuteilung für den Funkstandard DECT
DECT-Anwendungen nun bis Ende 2035 nutzbar
Die Bundesnetzagentur hat die Allgemeinzuteilung für den Funkstandard DECT bis Ende 2035 verlängert. Damit schafft die Bundesnetzagentur Investitionssicherheit für DECT-Anwendungen. Gleichzeitig werden mit der Verlängerung Vorgaben zur europäischen Harmonisierung umgesetzt.

DECT steht für Digital Enhanced Cordless Telecommunications und ist eine Technologie, die aus Europa stammt. Der DECT-Funk wird nicht nur in schnurlosen Telefonen genutzt, sondern auch in anderen Anwendungen, etwa Smart Home Lösungen und in der Industrie. Außerdem ist DECT ein Teil der 5G-Technologiefamilie.
Durch die Verlängerung der Allgemeinzuteilung bis Ende 2035 können bestehende DECT-Anwendungen können weiter genutzt werden. Das soll auch für Investitionssicherheit sorgen. Die neue Allgemeinzuteilung ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/allgemeinzuteilungen veröffentlicht.
Quelle: u.a. Mitteilung der Bundesnetzagentur