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Bundesnetzagentur: Neues Messverfahren zur Überprüfung der Mindestversorgung verfügbar
Neue Software für Messverfahren RaVT
Die Bundesnetzagentur hat ein neues Messverfahren zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) eingeführt. Mit Hilfe der Software können Verbraucher ihre Internetversorgung mit den aktuellen Mindestvorgaben vergleichen. Die Mindestversorgung liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz. Die Software vereinfacht den Vergleich dieser Werte mit den tatsächlichen Werten am eigenen Anschluss.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Das Messverfahren RaVT
Die Messkampagne kann ohne Registrierung erfolgen. Notwendig sind zehn Messungen, die in zwei Blöcken mit je fünf aufeinanderfolgenden Messungen ablaufen. Zwischen den Blöcken ist eine zehnstündige Pause einzuhalten, damit kurzfristige Versorgungsunterbrechungen erkannt werden. Im Anschluss an die Messung wertet das Messprotokoll aus, ob ein Anhaltspunkt für eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht. In diesem Fall werden die Verbraucher gebeten, das Messprotokoll über einen direkten Link zum Kontaktformular an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese führt dann weitere Ermittlungen durch und veröffentlicht gegebenenfalls eine Unterversorgungsfeststellung.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Verbraucher, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die neue Software für das Messverfahren RaVT kann unter www.breitbandmessung.de/messverfahren-ravt heruntergeladen werden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur