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Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
Entgelte niedriger als von Telekom beantragt
Die Bundesnetzagentur hat über die Höhe der Entgelte für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom entschieden. Mit der am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde festgelegt, zu wlechen Konditionen die Telekom Leerrohre ihren Konkurrenten für Glasfaseranschlüsse zugänglich machen muss. Dabei hat der Regulierer die beantragten Entgelte gekürzt.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Die Bundesnetzagentur hat nach eigener Mitteilung eine Vielzahl unterschiedlicher Entgelte überprüft, die für die Nutzung baulicher Anlagen von der Telekom erhoben werden. Dabei war erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben.
Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kunden an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur sei diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt, heißt es in derer Mitteilung. Dabei hat sie zunächst die der Telekom entstehenden Kosten berechnet und einen reduzierten Zuschlag für die Auswirkungen auf den Geschäftsplan bestimmt. Im Ergebnis liegen die Entgelte damit niedriger als beantragt.Zuschläge auf die Kosten seien nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert, so die Bundesnetzagentur weiter. Das ist der Fall im Verteilnetz vom Kabelverzweiger, also dem grauen Kasten am Straßenrand, hin zum Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.
Den so genannten Hauptkabelbereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vectoring-Ausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich werden durch einen Verzinsungs-Zuschlag für Glasfasernetze (sog. VHCN-WACC) berücksichtigt.
Die Europäische Kommission hat sich in ihrer Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf kritisch dazu geäußert, dass sich die Entgeltgenehmigung nicht rein an den Kosten der Telekom orientiert. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus allerdings für über eine reine Kostenorientierung hinausgehende Anreize für Investitionen entschieden.
Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lässt sich im Moment noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung ist daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Die Bundesnetzagentur will die Entwicklung im Markt genau im Auge behalten.
Die Entscheidung und die festgelegten Entgelte hat die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-23-079 veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur