Newsticker
- Studie: Mehrfach-Abos bei Streaming-Diesnten werden zum Normalfall
- Telekom bringt iPhone Handoff nach Deutschland
- Apple präsentiert das iPhone Duo
- Apple stellt neues iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max vor
- congstar Zuhause 50 MBit/s Tarif ab sofort frei bestellbar
- Telekom hat neue Business Mobil Tarife angekündigt
- Tchibo Mobil: Homespot Aktion mit 100 Euro Neukundenbonus
- Bundesweiter Warntag am Donnerstag 10 September 2026
- O2 Home Tarife im Glasfasernetz von mih NET Berlin
- waipu.tv Aktion mit 50 Prozent Rabatt auf viele Pakete
Bundesnetzagentur: Neue Anwendung zur Überprüfung der Mindestversorgung
Marktüberwachungs-Tool mit interaktiven Karte
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues Tool bereitgestellt. Damit können die Nutzer prüfen, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Sie liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz. Mit Hilfe der neuen Anwendung kann also geprüft werden, ob das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) eingehalten wird.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit einer Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten für ganz Deutschland. Unter Eingabe der Adresse können Verbraucher im Marktüberwachungs-Tool abrufen, ob unter Berücksichtigung einer leitungsgebundenen oder mobilfunkgestützten Versorgung eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten potenziell verfügbar ist. Das Tool wertet hierfür eine Vielzahl von Versorgungsdaten aus, die auf einer Karte mit 100 x 100 Meter Gitterzellen dargestellt werden.
Mithilfe der Anwendung können Verbraucherinnen und Verbraucher in weniger als eine Minute prüfen, ob sie potenziell unterversorgt sind. Sofern keine Mindestversorgung vorliegt, können sie sich über ein verlinktes Kontaktformular direkt an die Bundesnetzagentur wenden.
Das neue Marktüberwachungs-Tool wird zunächst als Testversion veröffentlicht und soll mithilfe von Verbraucherfeedback sowie einer erweiterten Datengrundlage kontinuierlich verbessert werden, so die Bundesnetzagentur weiter. Die Rückmeldungen der Verbraucher sollen fortlaufend in die Anwendung eingearbeitet werden.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Verbraucher, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Das neue Marktüberwachungs-Tool mit der interaktiven Karte kann auf der Website der Bundesnetzagentur genutzt werden. Hier findet sich auch die Software für das Messverfahren RaVT.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur