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Bundesnetzagentur: Weiterhin hohe Anzahl von Schlichtungsanträgen in Telekommunikation
Tätigkeitsbericht 2023 veröffentlicht
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. In rund der Hälfte aller zulässigen Schlichtungsverfahren hätten die Parteien sich geeinigt. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sowie den betroffenen Unternehmen. Das Ziel sei eine einvernehmliche Lösung.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Im Jahr 2023 richteten sich Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation. In 2.310 Fällen stellten sie einen Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Damit ist das Interesse an einer Schlichtung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.389 Anträgen gleichbleibend hoch.
In 1.013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liegt die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle musste auch 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen. Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge trugen die Antragstellenden Streitigkeiten vor, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen verweigerten es die Telekommunikationsunternehmen, an den Verfahren teilzunehmen. Bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Parteien freiwillig. Die Antragstellenden zogen in 291 Fällen den Antrag zurück.
Im Jahr 2023 bezog sich mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag auf die Inhalte und die Umsetzung von Verträgen (39 Prozent). Dabei ging es beispielsweise auch um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Verträgen und einseitige Vertragsänderungen der Anbieter. Weitere Bespiele sind Differenzen über die Vertragslaufzeit und über die jederzeitige Möglichkeit der Kunden, automatisch verlängerte Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einmonatiger Frist zu kündigen.
Weitere Schwerpunkte bildeten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) und eine verminderte Datenübertragungsrate (8 Prozent). Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug (3 Prozent), einen Anbieterwechsel (3 Prozent) oder eine Sperre des Anschlusses (2 Prozent) waren Gegenstand der Anträge. Eine Reihe von Schlichtungsanträgen bezog sich auf Vertragsstreitigkeiten, die nicht nach dem TKG zu beurteilen waren (10 Prozent), so die Bundesnetzagentur weiter.
Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Telekommunikation für das Jahr 2023 und weitere Informationen zur Schlichtung ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle-bericht veröffentlicht.
Quellen: Mitteilung der Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Telekommunikation 2023