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Verbraucherschützer fordern 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet
vzbv: Kundenschutz muss verbessert werden
Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für die Nutzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt jetzt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor: Jeden Monat soll der Grundpreis um diese Betrag reduziert bleiben, bis bis die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite behoben ist.

Breitbandversorgung: Verbraucherschützer fordern 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet
Seit Dezember 2021 haben die Verbraucher ein Recht auf Versorgung mit Breitband und ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten. Es gäbe jedoch Probleme bei der Durchsetzung, so der vzbv. »Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht«, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. So würden die Anbieter die Minderungshöhe intransparent und zu gering berechnen oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung, heißt es in der Mitteilung des vzbv.
Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.
Derzeit haben die Nutzer grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite von mindestens 10 MBit/s im Download und mindestens 1,7 MBit/s im Upload sowie eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.
Quelle: Mitteilung von vzbv
Bild: Bruno /Germany via Pixabay