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Bundesnetzagentur: Positionspapier zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen
»Spagat zwischen Wettbewerb und Versorgung schaffen«
Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zur künftigen Vergabe bestimmter Mobilfunkfrequenzen veröffentlicht. Die Behörde will den Spagat zwischen Wettbewerb und Versorgung schaffen, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Hintergrund: Ende des Jahres 2025 enden die Zuteilungen für die Nutzungsrechte wichtiger Mobilfunkfrequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Somit bedarf es zügig einer Entscheidung der Bundesnetzagentur über die künftige Bereitstellung dieser Frequenzen. Laut Bundesnetzagentur soll die bestehende LTE-Versorgung aufrechterhalten werden und zugleich sollen etablierte Mobilfunkbetreiber und Markteinsteiger einen chancengleichen Zugang zu Spektrum erhalten.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur beinhaltet erste Einschätzungen hinsichtlich des weiteren Verfahrens. Hierbei bevorzugt die Bundesnetzagentur aufgrund der naheliegenden Frequenzknappheit ein Vergabeverfahren – konkret eine Versteigerung.
Im Bereich 800 MHz schlägt sie einen »Frequenztausch« vor, um den Interessen aller Marktbeteiligten gerecht zu werden. Dabei würden die Nutzungsrechte bei 800 MHz statt Ende des Jahres 2025 erst Ende 2033 auslaufen. Die Nutzungsrechte bei 900 MHz würden statt Ende des Jahres 2033 bereits Ende 2025 auslaufen. Anstelle der 800 MHz-Frequenzen würden dann die 900 MHz-Frequenzen vergeben. Durch einen solchen Frequenztauch wäre die bestehende LTE-Versorgung auf der Grundlage der 800-MHz-Frequenzen längerfristig gesichert. Zugleich hätten aber auch Neueinsteiger eine Chance, Spektrum im Bereich unter 1 GHz zu erhalten.
Insgesamt will die Bundesnetzagentur Impulse setzen, um die Breitbandversorgung weiter zu verbessern. Ein größerer Fokus wird auf die Nutzerperspektive gerichtet. Im Positionspapier stellt die Bundesnetzagentur eine Reihe bewährter und neuer Maßnahmen vor. Überdies werden im Positionspapier Erwägungen zum Wettbewerb auf der Diensteebene angestellt. Hierzu werden ebenfalls Erwägungen zu verschiedenen Instrumenten zur Diskussion gestellt. Die Bundesnetzagentur stellt das Positionspapier nunmehr zur öffentlichen Konsultation. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 21. November 2022.
Hintergrund zum Verfahren
Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sind bis Ende 2025 befristet. Nun soll ein Weg für eine Bereitstellung der Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 geebnet werden. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Sommer 2020 die Diskussion mit der Veröffentlichung des Frequenzkompasses zur Kommentierung eröffnet. Darauf folgte im Sommer 2021 die öffentliche Anhörung zu den Grundsätzen und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Anschließend wurden die Pläne der Bundesnetzagentur im Rahmen der Orientierungspunkte konkretisiert, welche im Januar 2022 veröffentlicht wurden. Auch diese konnten seitens interessierter Kreise kommentiert und prognostizierte Bedarfe durch die Unternehmen bekundet werden. Die eingereichten Stellungnahmen sind in das jetzt veröffentlichte Positionspapier eingeflossen. Das Positionspapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur