Newsticker
- Tchibo Mobil Aktionstarif mit 60 GB Daten für 9,99 Euro
- Mobilfunk aus der Luft: Telekom demonstriert unterbrechungsfreie Netzversorgung
- O2 startet Freunde-werben-Freunde-Programm
- FRITZ!Box 5630 mit Wi-Fi 7 ab sofort erhältlich
- Westconnect nimmt Glasfasernetz in Düsseldorf in Betrieb
- Vodafone Kabelnetz: 159 Netz-Modernisierungen im Juni
- Neues FRITZ! Labor macht FRITZ!Box 5690 Pro zur Matter-Bridge
- Netzausbau: Telekom nimmt 71 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- Vodafone CallYa Jahrespaket M erhält mehr Datenvolumen
- Umfrage: Alarm per Cell Broadcast und spezielle Warn-Apps werden häufig genutzt
Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und die Deutsche Glasfaser ab
Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) hat Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hätten sich die beiden Unternehmen bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten halten. Diese sogenannte Endgerätewahlfreiheit ist seit August 2016 gesetzlich geregelt und ermöglicht Verbrauchern, ein eigenes Endgerät wie Modem oder Router mit integriertem Modem zu nutzen.

- Seit 2016 ist die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben.
- Nur wenige Glasfaseranbieter halten sich an diese freie Wahl des Endgerätes und bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems/Glasfaserrouter an.
- Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen Vodafone und die Deutsche Glasfaser gegen die Endgerätefreiheit. Sie wurden daher abgemahnt.
Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten »passiven Netzabschlusspunkt«. Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem - auch ONT genannt.
»Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert«, so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. »Allerdings machen es Anbieter Verbrauchern oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen«. Zum einen installieren sie standardmäßig ein fest verbautes Glasfasermodem. Zum anderen suggerieren sie Verbrauchern bei der Bestellung, das Glasfasermodem des Anbieters müsse genutzt werden.
»Um diesen Missstand zu beheben, suchte die Verbraucherzentrale zunächst das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden«, so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. »Allerdings zeigten sich die Anbieter uneinsichtig. Daher hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Akteure auf dem Markt abgemahnt«.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Bei Verwendung von solchen Kombigeräten sparen die Nutzer ein Gerät und können so auch Energie sparen.