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Bundesnetzagentur will TAL-Entgelte senken
Entgeltgenehmigung der letzten Meile für zehn Jahre
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch ihren neuen Vorschlag für die Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten »letzten Meile« bis zum Endkundenanschluss, veröffentlicht. Die TAL-Entgelte sollen demnach wieder sinken. Außerdem sollen sie erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren festgelegt werden.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Ziel der Bundesnetzagentur sei es, die Digitalisierung zu unterstützen und den Zugang und die Nutzung von Glasfasernetzen zu fördern, so die Behörde in Ihrer Mitteilung. Der TAL komme bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze große Bedeutung zu. Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen habe die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines »Ankerprodukts«.
TAL-Preise sollen sinken
Zum 01. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro sinken. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, sollen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurückgehen.
Lange Laufzeit soll Planungssicherheit schaffen
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Entgelte erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren zu genehmigen. Allerdings: Nach fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorgesehen.
Die Unternehmen aus der Telekommunikationsbrache haben bereits seit längerer Zeit diese Planungssicherheit gefordert. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern. Denn die Netzbetreiber, Anbieter und Investoren erhalten damit Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit denen die Glasfaser konkurriert.
Konsultation
Der Entscheidungsentwurf ist unter www.bundesnetzagentur.de/tal2022 zur Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 13. Mai 2022 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen.
Der Entscheidungsentwurf wird der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung äußert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur