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Roaming-Gebühren Abschaffung: Neuer Vorschlag für Faire Nutzung Regeln
EU-Kommission will Verbraucher besser schützen
Die Roaming-Gebühren sollen im kommenden Jahr abgeschafft werden. Doch noch sind nicht alle Regelungen festgelegt. Nun hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert und einen Gesetzesvorschlag, der die faire Nutzung der neuen Regeln nach dem Wegfall der Roaminggebühren im kommenden Jahr sicherstellen soll, vorgelegt.

EU-Kommission legt neuen Vorschlag für Faire Nutzung Regeln im Roaming vor (Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Die neuen Vorschläge
Der neue Entwurf sieht unter anderem vor, dass Mobilfunkanbieter etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können. Zudem wird ein zusätzlicher Mindestzeitraum von 14 Tagen vorgeschlagen, bevor die Mobilfunkbetreiber Zusatzkosten erheben können.
Weiterhin soll sicher gestellt werden, dass Verbraucher Zugang zu den besten, wettbewerbsfähigsten Angeboten erhalten sollen. Dies soll ermöglicht werden durch eine außergewöhnliche »Bremse« für intensiven Roaming-Datenverbrauch, die an das Niveau der Großhandelspreise gekoppelt wird. Solch eine intensive Nutzung kann günstige Preispakete unattraktiv machen und zu Preiserhöhungen, Volumenbeschränkungen im Inland oder Roamingbeschränkungen führen.
Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Reisende von »Roaming wie zu Hause« profitieren können, ohne dass sich dies negativ auf die wettbewerbsfähigsten inländischen Datenpakete auswirkt, sagte Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt, am Donnerstag in Brüssel. EU-Kommissar Günther H. Oettinger, verantwortlich für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, fügte hinzu: »Unser Vorschlag schützt Verbraucher und gewährleistet auch Nachhaltigkeit für Telekommunikationsunternehmen.«
Die Zusage der EU aus dem Jahr 2015, die Roamingentgelte in der Europäischen Union zu beenden, verpflichtet die Kommission, bis zum 15. Dezember 2016 Regeln für eine »gerechte Nutzung« zu erlassen, um »Roaming wie zu Hause« zu erreichen. Im September entschied die EU-Kommission, dass die Verbraucher in der Lage sein sollten, ihre mobilen Geräte ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, wenn sie ihr »zu Hause« verlassen, vorbehaltlich verhältnismäßiger Kontrollen, um Missbrauch zu unterbinden.
Weiterer Verlauf
Der neue Vorschlag wurde nach einem intensiven Austausch mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, Interessenvertretern, Verbrauchervertretern, den Regulierungsbehörden und den Mobilfunkbetreibern am Mittwoch beschlossen und an die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten geschickt. Diese treffen sich am Montag, den 12. Dezember 2016, um über den Vorschlag abzustimmen. Danach kann die Kommission die Regeln annehmen. Darüber hinaus müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat, der für Telekommunikation zuständig ist, ihre Verhandlungen über die Regulierung des Großhandelsroamingmarkts abschließen.
Quelle: Mitteilung der EU-Kommission