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Gesetzentwurf: Roaming-Gebühren fallen nicht komplett weg
Keine Roaming-Gebühren nur für 90 Tage pro Jahr
Eigentlich sollten die Roaming-Aufschläge für die Mobilfunknutzung in anderen EU-Ländern spätestens ab Juli 2017 komplett wegfallen. Das Europäische Parlament hatte im Jahr 2015 den Wegfall der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland beschlossen. Offen blieben konkrete Grenzen für die Regelung zur angemessenen Nutzung (»Fair-Use-Policy«). Dazu hat die EU-Kommission jetzt einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Und hier ist von einem Wegfall der Roaming-Entgelte nicht mehr die Rede.

Gesetzentwurf: Keine Roaming-Gebühren im EU-Ausland nur für 90 Tage im Jahr (Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Der neue Gesetzentwurf zur »Fair-Use-Policy«, den die EU-Komission veröffentlicht hat, sieht vor, dass die Mobilfunknutzer jetzt nur 90 Tage pro Jahr ohne Kostenaufschläge im europäischen Ausland telefonieren, surfen und simsen können. Damit will die EU-Kommission verhindern, dass Kunden einen günstigeren Mobilfunkvertrag im Ausland abschließen und diesen dann in ihrem im Heimatland dauerhaft nutzen. Das könne längerfristig zu steigenden Preisen führen, befürchtet die Kommission.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Mobilfunkkunden spätestens nach 30 Tagen sich wieder einmal in ihr Heimatnetz einloggen. Damit werden längere Aufenthalte im EU-Ausland mit einer günstigen Mobilfunkkarte verhindert. Mit diesen zeitlichen Grenzen soll dennoch praktisch jeder Bedarf von Privat- und Geschäftsreisenden abgedeckt werden, heißt es.
Mit den geplanten Regelungen erhalten Mobilfunkanbieter die Möglichkeit, den Kunden bei längeren Auslandsaufenthalten wieder Roaming-Aufschläge zu berechnen. So können Verbraucher im EU-Ausland zunächst die gleichen Preise für Telefonie, SMS und Daten wie im Inland bezahlen, nach dem Prinzip »roam like at home«. Greift die neue Regelung, können zusätzlich zu den inländischen Preisen weitere Kosten hinzu kommen. Flatrate-Kunden sollen den Durchschnittsverbrauch ihres Pakets nutzen können, bevor zusätzliche Gebühren anfallen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen dann maximal 4 Cent/Minute (netto) fürs Telefonieren, 1 Cent (netto) pro SMS und 0,85 Cent (netto) pro Megabyte Datennutzung anfallen können.
Der Gesetzesentwurf soll jetzt zwischen verschiedenen EU-Organen und den einzelnen EU-Staaten diskutiert werden. Eine endgültige Entscheidung soll Ende des Jahres fallen.
Verbraucherschützer haben bereits den Entwurf kritisiert. Das versprochene Ende der Roaming-Gebühren für Verbraucher werde mit dem jetzigen Vorschlag der Kommission nicht erfüllt, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): »Der Wegfall der Roaming-Gebühren für nur 90 Tage entspricht weder der Realität noch dem Alltag eines Verbrauchers mit Blick auf Urlaub und berufsbedingte Aufenthalte im EU-Ausland – vor allem weil der Wegfall für 90 Tage voraussetzt, dass sich der Verbraucher nach 30 Tagen wieder im Heimatnetz eingeloggt hat.« Weiterhin befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband durch die geplante Regelung eine Einschränkung des Wettbewerbs.