Newsticker
- congstar: Neue Roaming-Datenpässe für mehr Datenvolumen im Ausland
- Neue Mehrwertsteuer geschenkt Aktion bei MediaMarkt und Saturn
- FRITZ!Box 4630 mit Wi-Fi 7 jetzt erhältlich
- Bundesnetzagentur: Erneut Rekordeingangszahlen bei Schlichtungsstellen Post und Telekommunikation
- Vodafone kündigt neue GigaTV Home Box an
- Update auf FRITZ!OS 8.20 für FRITZ!Box 7690 verfügbar
- Mobilfunkpreise im Vergleich: Deutschland bei günstigen Tarifen vorn
- congstar Zuhause ab Febaruar auch mit Glasfaser-Technologie erhältlich
- Vodafone erhöht Upload-Geschwindigkeit im Kabel-Netz
- Unerlaubte Telefonwerbung: Zahl der Beschwerden steigt erneut
Telekom mietet Glasfaserleitungen bei NetCologne
Netzkooperation für Breitband-Internetzugänge
Die Deutsche Telekom will erstmals die so genannte »letzte Meile«, also die Leitung direkt zum Kunden, von einem Wettbewerber mieten. Bislang gab es nur den umgekehrten Fall, dass die Telekom ihre eigenen Leitungen an Konkurrenten vermietete. So will die Telekom mit dem Kölner Netzbetreiber NetCologne kooperieren und die Glasfaseranschlüsse von NetCologne nutzen, die bis zu den Häusern reichen (Fibre to the Building, FttB). NetCologne kann im Gegenzug VDSL-Anschlüsse der Telekom in gemeinschaftlichen Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen mieten. Darauf haben sich beide Unternehmen nach eigenen Mitteilungen geeinigt.
Mit der Kooperation wollen sich die beiden Unternehmen in Zukunft die gegenseitige Netznutzung für schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Basis der Endkunden-Angebote soll ein Bitstream-Access-Produkt sein. Kunden können so bei den Unternehmen schnelle Internetanschlüsse buchen, die auf der Infrastruktur des jeweils anderen basieren. Weiterhin haben sich die beiden Unternehmen auf eine Abnahme von Anschluss-Kontingente geeinigt. Damit sollen attraktivere Konditionen für die Vorleistungen und damit auch günstigere Endkundenpreise möglich sein. Sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Bundeskartellamt werden über die Vereinbarung informiert. Die Bundesnetzagentur muss die Preisgestaltung für die Vorleistungen genehmigen.